Zuletzt aktualisiert am 25. März 2025
Liebe Mitglieder der Oerlinghauser Schützengesellschaft von 1590 e.V.,
wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass auf der Generalversammlung am 5. November 2024 bedeutende Anpassungen unserer Beitragsstruktur beschlossen wurden. Diese Neuerungen sind ab sofort in der aktualisierten Beitragsordnung festgelegt. Den kompletten Text findet Ihr auf unser Homepage unter www.dieschuetzen.de/mitgliedschaft/beitragsordnung/. Im Folgenden haben wir die wesentlichen Änderungen für Sie zusammengefasst.
Gleichstellung und Stärkung der Mitgliedschaft: Die bisherige Unterscheidung zwischen männlichen und weiblichen Mitgliedern wurde aufgehoben. Alle Frauen, die zuvor außerordentliche Mitglieder waren, sind nun ordentliche Mitglieder mit vollem Stimmrecht. Diese Maßnahme stärkt die Gleichberechtigung innerhalb unserer Gesellschaft.
Beitragsermäßigungen zur Entlastung: Familien und Partnerschaften profitieren von vergünstigten Beitragssätzen. Ehepaare oder eheähnliche Gemeinschaften zahlen nur 95 Euro jährlich, während Familien mit Kindern von weiteren Ermäßigungen profitieren. Diese Maßnahme dient der finanziellen Entlastung unserer Mitglieder.
Nachweispflicht: Mitglieder müssen künftig selbstständig die Nachweise für Beitragsermäßigungen erbringen. Diese Nachweise sollten ausschließlich über unsere Homepage eingereicht werden: www.dieschuetzen.de/mitgliedschaft/partnerschaftserklaerung/
Zahlungsweise: Beiträge werden nun ausschließlich per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Früher waren auch Zahlungen per Rechnung oder direkt am Schützenfest möglich, diese Optionen entfallen nun.
Änderung des Zahlungszeitpunkts: Die Fälligkeit der Beiträge wurde vom bisherigen Zeitpunkt Anfang Mai auf Ende März vorverlegt.
Folgend ein Beispiel zur Anmeldung einer Beitragsermäßigung für Paare, die in einer eheähnlichen Partnerschaft leben:
Besuchen Sie unsere Webseite im Bereich „Mitgliedschaft / Partnerschaftserklärung“ und wählen Sie die Option „Veranlagung“ als „eheähnliche Gemeinschaft“ aus. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder aus. Die reduzierten Beiträge werden zu gleichen Teilen zwischen den ordentlichen Mitgliedern aufgeteilt.
Beispiel der Berechnung bei einer Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern:
- Gesamtbetrag: 110 €
- Zwei Erwachsene: jeweils 47,50 €, also insgesamt 95 €
- Zwei Kinder: jeweils 7,50 €, also insgesamt 15 €
Bitte nutzen Sie das Kommentarfeld, um zusätzliche Informationen anzugeben. Beispielsweise können Sie festlegen, dass bei Abbuchungen von zwei Konten der ermäßigte Betrag ausschließlich einem bestimmten ordentlichen Mitglied zugeordnet wird.
Wenn Sie eine Beitragsermäßigung für Familien beantragen möchten, müssen Sie jedes Kind namentlich mit Geburtsdatum angeben.
Falls im Rahmen der Partnerschaftserklärung weitere Mitglieder angemeldet werden sollen, bitten wir darum, vorab den Bereich „Mitgliedschaft / Neuanmeldungen“ zu nutzen. Wir berücksichtigen dabei die Zahlungsinformationen aus der Partnerschaftserklärung.
Durch diesen wichtigen Schritt haben wir zusammen einen bedeutenden Fortschritt erzielt, der die dringend benötigte Gleichberechtigung in unserer Gemeinschaft fördert. Ihre Unterstützung war dabei von erheblichem Wert und entscheidender Bedeutung. Wir danken Ihnen herzlich, dass Sie uns auf diesem Weg unterstützen.